Denn oft werden unnötig teure Blinkerschalter und
Warnblinkgeber angeschafft, die für die Zweikreis-Anlage
gedacht sind und hier gar nicht gebraucht werden. Der Blinkerschalter
braucht hier nur die Anschlüsse L+R+49a. Die Klemme K wird mit
Masse verbunden, damit das eingebaute Kontrolllämpchen
funktioniert. Der Warnblinkschalter benötigt kein eigenes
Elektronikteil. Wie beim Blinkerschalter benötigt er den
Masseanschluss 31 auch nur zur Funktion der eingebauten und geforderten
kräftigen Kontrolllampe. Im Ruhezustand verbindet er Klemme 15
vom Sicherungskasten mit Klemme 49 zum Blinkgeber.
Im Warnblinkmodus verbindet er Klemme 30 vom Sicherungskasten mit Klemme 49 bzw.30b zum Blinkgeber (Klemme 30b ist kein Standart und wird bei Vorhandensein durch ein Kabel mit Klemme 9 verbunden) und versorgt dadurch auch bei abgezogenem Zündschlüssel die Warnblinkeinrichtung mit Strom. Zusätzlich verbindet der Warnblinkschalter die Klemmen L+R+49a miteinander und damit beide blinkenden Seiten mit dem Blinkgeberausgang.
Als Blinkgeber sollte man keinen runden mit Hitzdraht Technik
wählen sondern den elektronischen und weniger empfindlichen.
Er ist nicht teurer als der alte runde Blinkgeber, verlangt aber 21 W
Glühbirnen statt der alten mit 18 W. Die Bezeichnung 2+1+1
bedeutet, dass Kontrollanschlüsse für die Zugmaschine
mit 2 Blinkleuchten je Seite und 2
Anhänger mit je einer
Blinkleuchte je Seite vorhanden sind. Diese Anschlüsse
heißen C für die Kontrolllampe der Zugmaschine und
C1 und C2 für die Kontrollen vom 1. und 2. Anhänger.
Die Bezeichnung 21W bedeutet, dass 21W Blinklichtbirnen verwendet
werden müssen. Andernfalls ist die Blinkfrequenz zu schnell.
Umgekehrt kann ein 18W Blinkgeber ohne Nachteile mit 21W
Blinklichtbirnen betrieben werden.
Wer meine Beschreibung aufmerksam durchgelesen und die
Vorgänge in der Anlage verstanden hat, wird sich mit der
notwendigen Verkabelung leichter anfreunden können.
Es kann vorkommen, dass beim Einrichten der Anlage auch Teile
von der Zweikreisanlage verbaut werden müssen. Dann sollten
Sie sich durch die Bezeichnungen nicht verwirren lassen. Auf der
Zeichnung von der Zweikreisanlage sind die Aufgaben der entsprechenden
Anschlüsse zu erkennen.
Danach lässt sich schon vor der Montage festlegen wie diese
Teile auch in der Einkreisanlage angeschlossen werden müssen.
Nach meiner Erinnerung wurden landwirtschaftliche Zugmaschinen bis ca
1963 ohne Blinklicht ausgeliefert. Danach erhielten wir von unserem
Schlepperhersteller als behördliche Auflage
Umrüst-Bausätze mit Blinklicht für unsere
Trecker. Sie enthielten einen kleinen runden Blinkgeber mit
Gummihalterung, den Blinkerschalter mit 3 Kontrollleuchten, zwei neue
Positionslampen vorne mit zusätzlichem Blinklicht, eine neue
7=polige Steckdose statt der alten mit 5 Polen, vorbereitetes
Kabelmaterial und eine Einbauanleitung. Mit diesem Paket fuhr man zu
einer verabredeten Zeit in seine Werkstatt und ließ sich das
Blinklicht einbauen. So entstand die Zweikreis-Blinklichtanlage mit
blinkendem Bremslicht.
Im Blinkerschalter werden das rechte und linke Bremslicht R54 und L54
in Ruhestellung des Schalterhebels mit dem Stromanschluss 54f
verbunden. Wird
der Blinker-Schalthebel umgelegt, trennt der Schalter die blinkende Seite vom Bremslicht und verbindet sie mit dem Blinkgeber an Klemme 54/15.
Ca 2 Jahre später gab es noch mal eine behördliche
Auflage zur Nachrüstung mit Warnblinklicht.
Der Warnblinkgeber kam als zusätzliche Ausrüstung in
die Bremslichtleitung und verbindet sie in Ruhestellung durch die
Anschlüsse 54 vom Bremslichtschalter und 54f zum
Blinkerschalter 54f.
Im Warnblinkmodus trennt er 54f vom Bremslichtanschluss 54 und
verbindet ihn mit L+R und über das Blinkmodul mit Klemme 30 vom Sicherungskasten.
Die Klemme 31 ist nur zur Funktion der eingebauten Kontrolllampe
nötig.
Jahre später wurden die Schlepper ab Fabrik mit einfacheren
und günstigeren Einkreis-Blinkanlagen ausgeliefert mit
separaten hinteren Blinkleuchten, einfacherem Blinkerschalter und
billigem Warnblinkschalter ohne eigene Blinkelektronik.
Erst durch die Oldtimerbewegung und einen gewissen Originalfimmel gewinnen die alten technisch überholten und teuren Zweikreis-Blinklichtanlagen wieder an Bedeutung. Dabei verlangt der TÜV bei den langsamen Fahrzeugen bis 25 km/h gar kein Bremslicht. Die hintere Standart Zweikammerleuchte kann also ohne Weiteres blinken und das Rücklicht besetzen.
Wer seinen Oldtimer mit der alten Anlage ausrüsten
oder diese wieder in Stand setzen möchte, bekommt hier den
notwendigen informatorischen Rückhalt. Oben links eine
Zeichnung von der Funktionsweise eines Warnblinkschalters.
Und nun viel Spaß beim Strippen ziehen!